Fachverband Lebensmittelindustrie

Schwerpunktthema

Novel Food - "neuartige" Lebensmittel

Einleitung
Definition
Sicherheitsüberprüfung
1. Genehmigungsverfahren
2. Anmeldeverfahren
3. Überblick über die Zulassungen und Anträge nach der NFV
 
Kennzeichnung

 

 

Einleitung

Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnologie, auch die Gentechnik, eröffnen innovative Wege in der Produktion von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten. Die EU hat sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Verbraucherinformation entschlossen, das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gemeinschaftsweit einheitlich zu regeln. Die in der Folge erlassene Novel Food Verordnung (EG) Nr. 258/97 unterwirft das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einem besonderen Überprüfungs- und Kennzeichnungsregime.
Mit dem Inkrafttreten der EG-Verordnungen Nr. 1829/2003 und 1830/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel Mitte April 2004 wurde die Novel-Food-Verordnung geändert.

 

Definition

Als neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gelten Erzeugnisse, die in der Europäischen Gemeinschaft bisher (Stichtag: 15.5.1997) noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und

Ausgenommen von der Verordnung sind:

 

Sicherheitsüberprüfung

Die Novel Food Verordnung unterscheidet zwei Verfahren zur Überprüfung der Sicherheit von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten: ein Genehmigungsverfahren und ein Anmeldeverfahren.

Gemäß Artikel 3 ist für eine Genehmigung oder Anmeldung Voraussetzung, dass das Novel Food

1. Genehmigungsverfahren

Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die bestehenden Lebensmitteln nicht mehr gleichwertig sind, bedürfen vor ihrem Inverkehrbringen einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. "Nicht mehr gleichwertig" sind Novel Food, bei denen wissenschaftlich auf der Grundlage einer angemessenen Analyse der vorhandenen Daten nachgewiesen werden kann, dass die geprüften Merkmale Unterschiede gegenüber konventionellen Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten aufweisen. Natürliche Schwankungen dieser Merkmale sind zu berücksichtigen.

Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 3 ist anhand festgelegter Verfahren zu ermitteln. Diese Verfahren sehen eine Erstprüfung durch eine zuständige Behörde des Mitgliedstaates (in Österreich: Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und –forschung) vor. Innerhalb von drei Monaten entscheidet die Behörde, ob eine ergänzende Prüfung im gemeinschaftlichen Verfahren stattfinden soll. Verlangen innerhalb von 60 Tagen weder die Mitgliedstaaten noch die Kommission eine ergänzende Prüfung, kann das Novel Food in Verkehr gebracht werden. Der Antrag sollte entsprechend der Empfehlung 97/618/EG erfolgen.

2. Anmeldeverfahren

Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gilt für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, ihres Nährwerts, Stoffwechsels, Verwendungszwecks oder ihres Gehalts an unerwünschten Stoffen den bestehenden Lebensmitteln und –zutaten im Wesentlichen gleichwertig sind (Artikel 5). Der Antragsteller unterrichtet die Kommission über das Inverkehrbringen des Novel Food und legt die zweckdienlichen Angaben zur Überprüfung der Voraussetzungen nach Artikel 3 bei. Ab diesem Zeitpunkt kann das Produkt in Verkehr gebracht werden.

3. Überblick über die Zulassungen und Anträge nach der Novel Food Verordnung

 

Kennzeichnung

Um eine umfassende Information des Verbrauchers sicherzustellen, müssen zusätzlich zu den Kennzeichnungsanforderungen nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) auf den Etiketten neuartiger Lebensmittel folgende Hinweise angebracht werden (Artikel 8 NFV):

Erzeugnisse, die gentechnisch verändert sind, unterliegen einem eigenen Kennzeichnungsregime.

 

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© Letzte Aktualisierung: 18.06.2004