Fachverband LebensmittelindustrieSchwerpunktthema
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Codex Alimentarius Austriacus - das Österreichische Lebensmittelbuch
Codex Alimentarius - Weltweiter Codex
Codex Alimentarius Austriacus das
Österreichische Lebensmittelbuch
Nach Vorarbeiten, die bis 1896 zurückgereicht hatten, erschien ab 1911 die erste Auflage des österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus, kurz: Codex). Sie diente als Interpretationsbehelf für rechtlich unbestimmte Beanstandungsgründe wie "gesundheitsschädlich", "verfälscht", "nachgemacht" oder "falsch bezeichnet". Inhaltlich handelte es sich um eine von Fachleuten auf privater Basis erarbeitete Zusammenstellung von Leitsätzen, Untersuchungsmethoden und Kennzahlen, die einwandfreie Lebensmittel charakterisieren.
Die zweite Auflage wurde ab 1934 veröffentlicht. Sie wurde von einer Kommission erstellt, der neben Vertretern der Wissenschaft auch die Lebensmittelwirtschaft sowie die zuständigen Ministerien angehörten. Ziel des Codex war es, den Produzenten, den Händlern, der Lebensmittelüberwachung und den Untersuchungsanstalten eine Richtschnur für das Inverkehrbringen bzw. die Untersuchung von Lebensmitteln zu geben.
In der Zeit zwischen 1938 und 1945 galt in Österreich das deutsche Lebensmittelrecht, das ein Lebensmittelbuch nicht kannte. Mit der Rechtsüberleitung wurde 1945 das österreichische Lebensmittelgesetz 1897 wieder in Kraft gesetzt und 1951 erfolgte seine Wiederverlautbarung. In der LMG-Novelle 1950 wurden der Codex und die Codexkommission rechtlich verankert.
Die dritte Auflage des Codex erschien ab 1952. Erst mit dem LMG 1975 wurde die Codexkommission gesetzlich verankert. Sie erhielt dabei auch zusätzliche Befugnisse. Daneben wurden der Ständige Hygieneausschuss und der Ständige Ausschuss in Fragen des weltweiten Codex eingerichtet.
Mit dem Wirksamwerden des EWR am 1.1.1994 und der damit verbundenen Übernahme lebensmittelrechtlicher Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft wurden einige Aussagen des Codex gegenstandslos bzw. standen mit EG-Recht im Widerspruch. Aufgrund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht war dafür Sorge zu tragen, dass der Codex EG-rechtskonform ist. Die Rechtsnatur des Codex wurde durch den EU-Beitritt nicht geändert. Seine Bedeutung als Dokumentation der allgemeinen Verkehrsauffassung und als Richtschnur für die "Qualität" von Lebensmitteln ist aufrecht. Ein darüber hinausgehender Bedeutungsgehalt kommt ihm nicht zu.
Der Codex dokumentiert die allgemeine Verkehrsauffassung zur Beschaffenheit von Lebensmitteln. Dabei kommt ihm weder Gesetz- noch Verordnungskraft zu. Er hat die rechtliche Bedeutung eines "objektivierten Sachverständigengutachtens". Ein Abweichen von diesem Sachverständigengutachten ist daher bei entsprechender Kenntlichmachung - insbesondere in Form der Kennzeichnung - möglich. Da die Beschlüsse der Codexkommission vom zuständigen Bundesministerium als Erlass kundgemacht werden und die Organe der Lebensmittelüberwachung und die Untersuchungsanstalten bei ihrer Tätigkeit daran gebunden sind, wird er auch als "Verwaltungsverordnung" eingestuft.
- Sachbezeichnungen
- Begriffsbestimmungen
- Untersuchungsmethoden
- Beurteilungsgrundsätzen
- Richtlinien für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln
Gemäß § 51 LMG 1975 obliegt die Veröffentlichung des österreichischen Lebensmittelbuches dem zuständigen Bundesministerium. Sie erfolgt in Form von Erlässen des Ministeriums. Daneben publizieren verschiedene Medien laufend die von der Codexkommission gefassten Beschlüsse (z.B. "ernährung").
- Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Bundesministerium für Finanzen
- Österreichischer Arbeiterkammertag
- Wirtschaftskammer Österreich
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
- Verein für Konsumenteninformation
- Lebensmitteluntersuchungsanstalten
- § 50-Gutachter
- auf Vorschlag der Sozialpartner bestellte Fachleute
- Wissenschaftler
Die Mitglieder werden für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt. Ihre Tätigkeit ist ausnahmslos ehrenamtlich. Die Geschäftsordnung der Codexkommission unterliegt der Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums.
Codex
Alimentarius - weltweiter Codex
Der weltweite Codex Alimentarius ist ein 1961 von der Lebensmittel- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingerichtetes Gremium für die
Erarbeitung von weltweit gültigen Standards für
Lebensmittel. Thematisch abgedeckt sind horizontale
Bereiche wie Hygiene, Zusatzstoffe, Pestizide, Analysen und
Probeverfahren, Kennzeichnung, aber auch vertikale Produktgruppen
wie Fleisch(waren) und Fisch, Milch oder Fruchtsäfte. Die in
Ausschüssen erarbeiteten und in einem Stufenverfahren (bis zu
acht Entscheidungsschritten) verabschiedeten Standards haben
keinen verbindlichen Charakter. Sie sind vielmehr Empfehlungen
für die Beschaffenheit von Lebensmitteln und dienen den
einzelnen Mitgliedstaaten als Richtschnur für ihre nationalen
Rechtsetzungsakte.
Aufgrund seiner Verankerung im Rahmen der World Trade
Organisation (WTO) kommt dem Codex Alimentarius Bedeutung im
internationalen Handel mit Lebensmitteln zu. Die erarbeiteten
Standards werden in WTO-Streitbeilegungsverfahren als
Referenznorm für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von
Lebensmitteln am Weltmarkt herangezogen.
Ansprechpartner
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Letzte Aktualisierung: 14.01.2002